IRV Hundesport-Treff-Wietzen e.V.
  Ausbildungszeiten Samstag 14.00 Uhr Welpen 14.30 Uhr generelles Training für alle Sonntag 11.00 Uhr generelles Training für alle Zum Herrenhassel 20, 31613 Wietzen
Platzordnung für den IRV Hundesport-Treff Wietzen e.V.   Inhaltsübersicht §   1 Mitgliedschaft §   2 Versammlungen §   3 Ehrenämter, Vorstand, erweiterter Vorstand §   4 Arbeitsstunden §   5 Rauch- und Alkoholverbot §   6 Hundefreie Zone §   7 Ausbildungsgelände §   8 Ausbildungsbetrieb §   9 Tierhaftpflichtversicherung und Schutzimpfungen § 10 Hundespielplatz § 11 Sonstiges § 12 Gastkarten § 13 Informationen § 14 Richtlinien §  1 Mitgliedschaft Eine Mitgliedschaft im IRV - Hundesport – Treff Wietzen e.V. ist sowohl mit als auch ohne Kombination der Mitgliedschaft im Internationalen Rassehunde – Verband e.V. möglich. Jeder Hundeführer zahlt eine einmalige Aufnahmegebühr an, a) den IRV - Hundesport – Treff Wietzen e.V. ( ohne Kombination ) b) den Internationalen Rassehunde – Verband e.V. + den IRV - Hundesport – Treff Wietzen e.V. ( mit Kombination ) Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt 1 Jahr. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres mit eingeschriebenem Brief/per eMail beim Vorstand des IRV - Hundesport – Treff Wietzen e.V. vorliegen. Erfolgt die Kündigung nicht termingerecht, verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr. Die Höhe der Aufnahmegebühr und die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind in der Anlage 1 zur Platzordnung geregelt. Die Beiträge werden jährlich oder vierteljährlich zur Fälligkeit per SEPA-Lastschrift vom Hundesport-Treff Wietzen e.V. eingezogen. §  2 Versammlungen Die Jahreshauptversammlung findet am zweiten oder dritten Wochenende im Februar statt. Weitere Versammlungen werden bei Bedarf einberufen. Stimmberechtigt sind nur Vereinsmitglieder, die auch Mitglied im Internationalen Rassehunde-Verband sind. §  3 Ehrenämter Vereinsmitglieder sind ab dem 16. Lebensjahr wahlberechtigt, eine Übernahme eines Ehrenamtes kann erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen. Vorstand (§11 d. Vereinssatzung)  : 1.Vorsitzender, 2.Vorsitzender, Kassenwart erweiterter Vorstand (§12 d. Vereinssatzung) : Ausbilder, Platzwart, Schriftführer §  4 Arbeitsstunden / Thekendienst Jedes Vereinsmitglied hat im lfd. Halbjahr mindestens  12 Arbeitsstunden plus 1 Veranstaltung und min. 2 Thekendienste abzuleisten.. Ein Übertrag vom 1. Halbjahr ins 2. Halbjahr ist nicht möglich. Für Fehlstunden (Arbeitseinsatz) bzw. Fehltage (Thekendienst) werden ersatzweise Ausgleichszahlungen erhoben. Die Höhe der Ausgleichszahlungen sind in Anlage 1 der Platzordnung geregelt. Die evtl. zu entrichtenden Ausgleichszahlungen werden dem Mitglied vom Kassenwart am Ende jeden Halbjahres schriftlich (Rechnung) / per Mail mitgeteilt. Die Ausgleichszahlung wird vom Hundesport -Treff Wietzen e.V. mittels Lastschrift eingezogen. Ausbildungswarte sind von den Thekendiensten ausgenommen. §  5 Rauch- und Alkoholverbot Auf allen Ausbildungsplätzen, Spielplätzen und im Vereinsheim herrscht generelles Rauchverbot. Während des Ausbildungsbetriebs wird an Hundeführer keinerlei Alkohol ausgeschenkt. Alkoholisierte Hundeführer sind von der Ausbildung ausgeschlossen. §  6 Hundefreie Zone Angeleint und unter Aufsicht sind Hunde im Vereinsheim gestattet. Der Thekenbereich ist aus hygienischen Gründen hundefreie Zone. §  7 Ausbildungsgelände Das gesamte Ausbildungsgelände befindet sich innerhalb der eingezäunten Regionen. (auch Parkplatz) Die Hunde sind beim Betreten des Ausbildungsgeländes an der Leine zu halten. Jede sich auf dem Übungsgelände befindliche Person hat den Anweisungen der aufsichtsführenden Personen Folge zu leisten. Aufsichtsführende Personen sind dem Vorstand und erweiterten Vorstand angehörige Personen. Aus versicherungstechnischen Gründen ist die Nutzung der Ausbildungsplätze nur nach Weisung bzw. im Beisein des Ausbilders zulässig. Jeder Hundeführer haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Familie oder seinen Hund auf dem Gelände des IRV - Hundesport – Treff Wietzen e.V. entstehen. Jeder Hundeführer hat dafür zu sorgen, dass andere Personen und Hunde auf dem Gelände des IRV - Hundesport – Treff Wietzen e.V. nicht durch seinen Hund belästigt werden. Während des offiziellen Übungsbetriebes und Veranstaltungen besteht eine Haftpflichtversicherung für Mitglieder des IRV - Hundesport - Treff Wietzen e.V. Läufige Hündinnen sind vor dem Betreten des Geländes beim Ausbilder zu melden. Dieser entscheidet im Einzelfall über die Teilnahme am Übungsbetrieb. Jedes Mitglied hat dazu beizutragen, dass das Übungsgelände und die Gerätschaften in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand erhalten bleiben. Für das Lösen auf dem Ausbildungsgelände sind Strafgelder in die Vereinskasse zu entrichten. Das Entfernen ist eine Selbstverständlichkeit. Strafgelder fürs Lösen sind in Anlage 1 geregelt. §  8 Ausbildungsbetrieb Die Zeiten des offiziellen Übungsbetriebes werden in der Anlage 2 zur Platzordnung geregelt. Vor Prüfungen und Wettkämpfen steht es dem Ausbildern nach Rücksprache mit dem Vorstand frei, noch ein oder zwei zusätzliche Ausbildungstage unter der Woche anzusetzen. Für den reibungslosen Ablauf des Ausbildungsbetriebes ist pünktliches Erscheinen erforderlich. Bei erheblichem Zuspätkommen liegt es im Ermessen des Ausbilders, ob am Übungsbetrieb noch teilgenommen werden kann. Führerhilfen wie Maulkorb oder Halti sind nur mit Rücksprache des Ausbilders erlaubt. §  9 Tierhaftpflichtversicherungen und Schutzimpfungen Ein Haftpflichtversicherungsnachweis und der Nachweis über Schutzimpfungen sind auf Verlangen des IRV - Hundesport - Treff Wietzen e.V. nachzuweisen. Ohne bestehende Haftpflichtversicherung und gültige Schutzimpfung ist das Führen eines Hundes auf dem Vereinsgelände untersagt. §  10 Hundespielplatz Der IRV - Hundesport – Treff Wietzen e.V. stellt seinen Vereinsmitgliedern und den Gästen mit dem Hundespielplatz ein Gelände zur Verfügung, wo besondere Rücksichtnahme gefordert wird. Grundsätzlich sind die Hunde vor dem Spielen an der Straße zum Lösen auszuführen. Nach Möglichkeit nicht direkt vor dem Gelände, da dieser Bereich teilweise auch als Parkplatz benutzt wird. Die Nutzung des Hundespielplatzes ist nur auf Weisung oder im Beisein des zuständigen Ausbilders zulässig. Auch hier gilt für die großen Hinterlassenschaften der Hunde das Selbstständige entfernen. §  11 Sonstiges Die Gruppe stellt Liegeboxen zur Verfügung. Ein Vorrecht auf die Nutzung haben Vereinsmitglieder. Auftretende Schäden sind dem Vorstand zu melden. §  12 Gastkarten Neben der Vereinsmitgliedschaft besteht die Möglichkeit Gastkarten zu erwerben a) Tageskarte 1 (nur dreimal möglich) c) 10er-Karte d) 20er-Karte 1)  Keine Berechtigung zur Teilnahme an Wettkämpfen des IRV – Hundesport Treff Wietzen e.V. Die Höhe der jeweiligen Gastkartengebühr wird in Anlage 1 zur Platzordnung geregelt. §  13 Informationen Informationen werden über E-Mail, den bestehenden Foren (WhatsApp/Facebook) und durch Aushang im Vereinsheim bzw. in der Info-Box  Vereinsheim bekannt gegeben. Die Platzordnung hängt im Vereinsheim aus und ist auf der Internetseite des IRV-Hundesport-Treff Wietzen e.V. hinterlegt. Informationen zum Datenschutz können dort eingesehen werden. Eine Bestätigung, dass die Platzordnung gelesen, verstanden und befolgt wird,  ist von jedem Hundeführer vor Ort zu unterzeichnen. Bei Nichteinhalten wird eine Verwarnung ausgesprochen, im Wiederholungsfall ein Platzverweis. §  14 Richtlinien Die Richtlinien der Satzung des IRV - Hundesport – Treff Wietzen e.V. und des Internationalen Rassehunde – Verband e.V. sind für alle Vereinsmitglieder und Gäste bindend. Der 1.Vorsitzende oder Vertreter im Amt übt das Hausherrenrecht aus. Im Original gez.   Svenja Meyer 1.Vorsitzende des IRV – Hundesport – Treff Wietzen Anlage 1 der Platzordnung für den IRV - Hundesport – Treff Wietzen e.V. 1 Aufnahmebeitrag (bei Kombination zusätzlicher Aufnahmebeitrag an den IRV e.V.) a) Hauptmitglied 10,00 € b) Familienmitglied 5,00 € 2 Mitgliedsbeiträge ( bei Kombination zusätzliche Mitgliedsbeiträge an den IRV e.V.) a) Hauptmitglied (ohne IRV Mitgliedschaft) 150,00 € jährliche oder quartalsmäßige Zahlweise möglich b) Familienmitglied (ohne IRV Mitgliedschaft) 75,00 € jährliche oder quartalsmäßige Zahlweise möglich c) Hauptmitglied (mit IRV Mitgliedschaft) 100,00 € jährliche oder quartalsmäßige Zahlweise möglich d) Familienmitglied (mit IRV Mitgliedschaft) 50,00 € jährliche oder quartalsmäßige Zahlweise möglich e) Hauptmitglied 20,00 € (auch Fördermitglied / ohne Hund) f) Familienmitglied 10,00 € (auch Fördermitglied / ohne Hund)           g)     Ausbilder/Ausbilderanwärter  (mit IRV)     50,00 €   (jährliche oder quartalsmäßige Zahlweise möglich)   3        Gastgebühre6n / Gästekarten       a)    Tageskarte                                                   8,00 €                   b) 10-er Karte 80,00 €            c)    20-er Karte 130,00 € 4 Arbeitsstunde / Arbeitseinsatz / Thekendienst Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde und nicht geleisteten Thekendienst werden 10,00 € in Rechnung gestellt. 5   Eine Vereinsmitgliedschaft ist nur in Verbindung mit der Unterschrift auf dem Mitglieder-Pflichten-Nachweis    möglich. 6     Strafgelder für das Lösen auf dem Ausbildungsplatz Kleines Geschäft 1,00 € (Ausnahme: Spielplatz / Welpenplatz) Großes Geschäft 2,50 €   7 Bankverbindung: Bankleitzahl 256 635 84 Volksbank Grafschaft Hoya e.G. Konto – Nummer 10 570 800                                                                     IBAN                                        DE80 2566 3584 0010 5708 00        Seid dem 01.01.2018 werden die Mitgliedsbeiträge und Ausgleichszahlungen per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Anlage 2 der Platzordnung für den IRV - Hundesport – Treff Wietzen e.V.   1 Ausbildungsbetrieb: Samstags 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr Welpen             14:30 Uhr   für alle                       2 Ausbildungsbetrieb: Sonntags 11:00 Uhr für alle                   3 Stadtgang Am 1. Wochenende im Monat. Die Treffpunkte werden variabel gestaltet.                Samstags 15:00 Uhr                Sonntags  11:00 Uhr 4 Winterpause Wird im/am Vereinsheim und im Internet bekannt gegeben